29.03.2017, Berlin | spiz

Die neue Psychotherapie-Richtlinie kann in dieser Form keine Steuerungswirkung entfalten

Der „Erweiterte Bewertungsausschuss“ hat über die Honorierung der am 1. April neu ins System gekommenen psychotherapeutischen Leistungen entschieden. Diese Entscheidung wird im Spitzenverband ZNS (SpiZ) sehr kritisch gesehen.

„Wir sind entsetzt über die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses. Die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Psychotherapeutische Akuttherapie hätten deutlich besser vergütet werden müssen. Die gute Idee der neuen Psychotherapie-Richtlinie, akute Situationen in der Psychotherapie besser und niedrigschwelliger abzubilden, wird durch die zu geringe Honorierung der Leistungen konterkariert,“ erklärt Dr. Irmgard Pfaffinger, SpiZMitglied und Vorsitzende des Berufsverbandes der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Deutschlands.

„Durch die Blockadehaltung der Kassen kann die Richtlinie nicht die gewünschte Steuerungswirkung entfalten. Es ist unverständlich, dass die neu eingeführte psychotherapeutische Akutbehandlung schlechter vergütet wird, als die RichtlinienPsychotherapie. Es wird höchste Zeit für ein Umdenken auf Seiten der Krankenkassen. So muss auch die Vergütung für die Akuttherapie in der Neurologie, Psychiatrie, Kinder-und Jugendpsychiatrie und Psychosomatik deutlich angehoben werden. Die enorme Bedeutung neurologischer und psychischer Erkrankungen und damit auch der sprechenden Medizin für die gesamte Gesundheitsversorgung sollte allen Beteiligten präsent sein. Das muss sich endlich auch auf eine sachgerechte Vergütung dieser Leistungen auswirken“, betont Dr. Christa RothSackenheim ebenfalls Mitglied des SpiZ und Vorsitzende des Berufsverbands deutscher Psychiater.

„Die jetzige Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses konterkariert die Hoffnungen, mit der neuen Psychotherapie-Richtlinie endlich einen Einstieg in eine zeitnahe qualifizierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen“, ergänzt der Vizepräsident des Spitzenverbands ZNS und Vorsitzende des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, Dr. Gundolf Berg.

Die neue Psychotherapie-Richtlinie kann in dieser Form keine Steuerungswirkung entfalten

Über den Spitzenverband ZNS

Der Spitzenverband ZNS (SpiZ) ist der Zusammenschluss der bedeutendsten fachärztlichen Berufsverbände auf dem Gebiet der ZNS-Versorgung: Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie und ärztlicher Psychotherapie. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gebündelt, um diese gegenüber der Politik, der Selbstverwaltung und der Öffentlichkeit zu vertreten.
Die aktuellen Mitgliedsverbände des SpiZ:

  • Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN)
  • Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN)
  • Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP)
  • Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM)
  • Berufsverband ärztlicher Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker in der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (BÄP in der DGPT)
  • Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP)

Durch seine Mitgliedsverbände vertritt der SpiZ die für die Versorgung von psychisch, psychosomatisch und neurologisch erkrankten Patienten relevanten Fachärzte und Fachärztinnen in Deutschland. Insgesamt werden 24.000 Fachärzte und Fachärztinnen der genannten Disziplinen durch den SpiZ vertreten.
Website SPiZ: spitzenverband-zns.org

Kontakt:

Spitzenverband ZNS (SpiZ)
Geschäftsstelle
RA Bernhard Michatz
Geschäftsführer
Wulffstr. 8
12165 Berlin
Tel +49 30 / 94878310

bernhard.michatz@spitzenverband-zns.de

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