16.03.2016, Aachen | spiz

Möglichkeiten für die Soziotherapie wesentlich verbessert

Auf die wesentlich verbesserten Möglichkeiten zur Verordnung und Begleitung von Soziotherapie für schwer psychisch kranke Menschen weist der Spitzenverband ZNS (SPiZ) hin: Ab April dieses Jahres wird die Soziotherapie extrabudgetär und zu festen Preisen vergütet.

Bereits im Frühjahr vergangenen Jahres hatte der Gemeinsame Bundesausschuss den Kreis der infrage kommenden Patienten ebenso wie den der verordnenden Fachärzte deutlich erweitert.
„Die Soziotherapie ist eine Erfolgsgeschichte unseres politischen Engagements“, bewertet der Vorsitzende des SPiZ, Dr. Frank Bergmann.

Bislang konnten Psychiater, Nervenärzte und Neurologen die Soziotherapie nur sehr eingeschränkt verordnen. Gründe dafür waren bürokratische Hürden, aber auch die geringe Bereitschaft der Krankenkassen, Soziotherapie zu finanzieren. „Das kann sich zum Wohl unserer Patienten jetzt ändern“, freut sich Bergmann.

Die Soziotherapie ist seit dem Jahr 2000 eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Hintergrund ist, dass schwer psychisch Kranke oft nicht in der Lage sind, medizinische Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen. Die Therapie soll sie dabei unterstützen. Dafür setzt sie unter anderem strukturierte Trainings- und Motivierungsmaßnahmen ein.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Vorgaben für die Soziotherapie in einer Richtlinie konkretisiert, die Anfang 2002 in Kraft getreten ist. Diese Richtlinie wurde auf Drängen der Berufsverbände und von Patientenvertretern im Frühjahr 2015 neugefasst.
Danach dürfen jetzt folgende Fachärzte Soziotherapie verordnen:

  • Facharzt für Neurologie
  • Facharzt für Nervenheilkunde
  • Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Fachärztin oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Facharzt für Kinder-und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs).

Außerdem hat die neue Richtlinie den Personenkreis maximal erweitert, der von der Soziotherapie profitieren kann: Sie ist jetzt bei allen psychiatrischen Erkrankungen (ICD F00 bis F99) verordnungsfähig. Allerdings muss der Schweregrad der Erkrankung – erfasst über die Global Assessment of Function (GAF-) Skala – dies rechtfertigen und der verordnende Arzt die Verordnung kurz begründen. Denn: Die Soziotherapie muss weiterhin in jedem Fall beantragt und genehmigt werden.

„Die Neufassung der Richtlinie und die extrabudgetäre Vergütung ab April sind dazu geeignet, die Soziotherapie zum Wohle unserer Patienten besser in der Versorgung zu etablieren“, so Bergmann. Der SPiZ empfiehlt allen verordnenden Ärzten, sich mit entsprechenden Anbietern vor Ort gut zu vernetzen. „Denn diese Therapie kann die ambulante Betreuung nachweislich verbessern und nachhaltiger gestalten“, betont der Vorsitzende des SPiZ.

Möglichkeiten für die Soziotherapie wesentlich verbessert

Über den Spitzenverband ZNS

Der Spitzenverband ZNS (SpiZ) ist der Zusammenschluss der bedeutendsten fachärztlichen Berufsverbände auf dem Gebiet der ZNS-Versorgung: Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie und ärztlicher Psychotherapie. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gebündelt, um diese gegenüber der Politik, der Selbstverwaltung und der Öffentlichkeit zu vertreten.
Die aktuellen Mitgliedsverbände des SpiZ:

  • Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN)
  • Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN)
  • Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP)
  • Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM)
  • Berufsverband ärztlicher Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker in der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (BÄP in der DGPT)
  • Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP)

Durch seine Mitgliedsverbände vertritt der SpiZ die für die Versorgung von psychisch, psychosomatisch und neurologisch erkrankten Patienten relevanten Fachärzte und Fachärztinnen in Deutschland. Insgesamt werden 24.000 Fachärzte und Fachärztinnen der genannten Disziplinen durch den SpiZ vertreten.
Website SPiZ: spitzenverband-zns.org

Kontakt:

Spitzenverband ZNS (SpiZ)
Geschäftsstelle
RA Bernhard Michatz
Geschäftsführer
Wulffstr. 8
12165 Berlin
Tel +49 30 / 94878310

bernhard.michatz@spitzenverband-zns.de

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