10.09.2024, bvdp bvdn

QS Ambulante Psychotherapie in Nordrhein-Westfalen

– ein unnötiges und die Versorgung gefährdendes Instrument, aber auch die Möglichkeit zur Gestaltung.

Am 1.1.2025 startet im Bundesland Nordrhein-Westfalen die 2-jährige Erprobungsphase einer Qualitätssicherungsmaßnahme zur ambulanten Psychotherapie (QS ambulante Psychotherapie).

 

Lesen Sie HIER den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss über eine Änderung der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL): Themenspezifische Bestimmungen für ein Verfahren 16: ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie) LINK ZUM BESCHLUSS

 

Dies ist eine Vorgabe des Gesetzgebers, die KVen konnten sie nicht grundsätzlich verhindern, jedoch erreichen, dass eine Erprobungsphase zunächst nur in einer Modellregion vor Einführung durchgeführt wird. Die Modellregion betrifft jetzt die Mitglieder in der KV Nordrhein und der KV Westfalen-Lippe. Die Teilnahme ist dort für alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verpflichtend.

Schon lange wird nach Möglichkeiten gesucht, für das Gutachterverfahren in der Psychotherapie eine Alternative zu finden. Als solche soll diese Erprobungsphase des QS-Verfahrens sozusagen im „Echtbetrieb“ vor der flächendeckenden Einführung getestet werden. So schwierig das Verfahren für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen es sein wird, eröffnet es uns doch die Möglichkeit, hier noch Einfluss nehmen zu können. Das IQTiG begleitet regelmäßige Regionalkonferenzen im Video-Format.

 

BVDP und BVDN bewerten das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) vorgelegte Instrument äußerst kritisch.

Die wichtigsten Kritikpunkte auf einen Blick!

  • Psychotherapeutische Prozesse können grundsätzlich nicht vermessen werden. Dieser Versuch kann die Arzt-Patient-Beziehung belasten und ihr schaden. Man muss befürchten, dass Therapeuten werden „schwierige“ Patienten, die die Therapie-Bewertung ggf. als schlecht erwarten lassen, nicht in Therapie nehmen. Das schadet der Versorgung.
  • Der erhebliche bürokratische und zeitliche Aufwand steht in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen.
  • Das vorgelegte Verfahren ist nicht geeignet, die Qualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu erfassen oder gar zu verbessern.
  • Auch eine Vergütung der zusätzlichen Leistungen ist unseres Wissens derzeit (Mitte September 2024) völlig ungeklärt.

 

Mit dem Gutachterverfahren besteht bereits eine langjährig erprobte QS-Maßnahme, die zudem die Zeitkontingente der Psychotherapie-Verfahren regelt und die Grundlage für eine feste Vergütung schafft.  Dies aufzugeben wäre ein fataler Fehler.

 

Unsere Empfehlung an unsere Mitglieder:

Die Teilnahme ist nicht freiwillig. Sie sind leider verpflichtet mitzumachen, wenn Sie Richtlinien-Psychotherapie anbieten.

Bitte ändern Sie nicht Ihre Kriterien zur Patientenauswahl.

Benennen Sie die Schwierigkeiten und Probleme offen und detailliert in den Regionalkonferenzen. Nehmen sie bitte an den Regionalkonferenzen teil, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben und bringen Sie sich mit Ihrer Kritik dort aktiv ein.

Sprechen Sie sich mit anderen psychotherapeutischen Kollegen ab, sowohl in der Nachbar-KV, die ebenfalls Modellregion ist, als auch mit den Psychologischen und Ärztlichen Psychotherapeuten um Sie herum.

 


Über den Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP)

Der Berufsverband der Deutschen Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie vertritt ein Leitbild der Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, das sich auf die Gesamtheit psychischer und psychosomatischer Störungen fokussiert.
Website BVDP: www.berufsverband-psychiater.de

Pressekontakt:

Bernhard Michatz
presse@bdn-bvdp-bvdn.de

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