Die Nervenärzte, Psychiater und Neurologen in Deutschland haben die neue „Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung“ (PFG) begrüßt.
„Allerdings ist die echte Einzelleistungsvergütung von Gesprächs- und Betreuungsleistungen auf Dauer unabdingbar, um die ambulante Versorgung psychiatrischer Patienten zu gewährleisten“, sagte der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN), Dr. Frank Bergmann, Mitte Juni in Berlin.
Hintergrund: Pauschale für fachärztliche Grundversorgung
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat bei ihrem letzten Treffen Ende Mai in Hannover der PFG zugestimmt. Vorangegangen waren kontroverse Verhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung. Von der Pauschale sollen auch Nervenärzte, Psychiater und Neurologen profitieren. Die Vertreterversammlungs-Delegierten haben den KBV-Vorstand beauftragt, wichtige Grundversorgungsleistungen der einzelnen Fachgruppen zu definieren.
Die Ärzte können ab Oktober mit einer Pauschale von rund 3,50 Euro pro Fall und Quartal rechnen, die sie zusätzlich erhalten, allerdings nur für jene Fälle, die der Grundversorgung zuzurechnen sind. „Die PFG ist eine Hilfe, genügt aber nicht, um die nervenärztlichen, psychiatrischen und neurologischen Praxen, die echte Grundversorgung leisten, nachhaltig zu stärken“, betonte Bergmann. Entscheidend sei vielmehr, Gesprächs- und Betreuungsleistungen mittelfristig einzeln ohne Budgetierung zu vergüten.
Unterstützung für die KBV in den Honorarverhandlungen 2014
Wie lässt sich die Einzelleistungsvergütung für Gesprächs- und Betreuungsleistungen umsetzen? Die Nervenärzte, Psychiater und Neurologen bauen hier auf die Honorarverhandlungen, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für 2014 führen wird. Sie will dabei erreichen, dass Grundleistungen verschiedener Facharztgruppen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu festen Preisen ohne Budgetierung vergütet werden. „Grundleistungen – das heißt für unsere Fachgruppe nicht nur aber vor allem Gesprächs- und Betreuungsleistungen. Sie sind für die Ärzte zeitlich sehr aufwändig und für die Diagnostik und Therapie entscheidend“, so Bergmann.
Patienten häufiger in der Praxis sehen
Der BVDN-Vorsitzende wies daraufhin, dass psychiatrische Patienten häufigere und kürzere Termine in der Praxis benötigten. „Behandlungen von 50 Minuten – wie zum Beispiel in der Richtlinienpsychotherapie – halten die Patienten aufgrund ihrer krankheitsbedingten Einschränkungen oft nicht durch“, so Bergmann. Rund einstündige Gespräche seien aber auch nicht regelhaft erforderlich.
Dringend geboten sei dagegen, die Patienten in der Akutversorgung öfter und regelmäßiger zu sehen. Dies werde aber durch die augenblickliche Pauschalisierung der Honorare verhindert. „Sie verursacht längere Wartezeiten, verlängert die Arbeitsunfähigkeitszeiten und steigert so das Risiko, dass eine psychische Erkrankung chronifiziert“, so Bergmann.
Einzelvergütung von Gesprächsleistungen dringend notwendig
Über den Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN)
Der Berufsverband Deutscher Nervenärzte vertritt die Interessen und Forderungen der neurologisch- psychiatrisch tätigen Ärzte und setzt sich für die kontinuierliche Verbesserung einer patientenorientierten, nervenärztlichen, neurologischen und psychiatrischen Berufsausübung ein.
Website BVDN: www.berufsverband-nervenaerzte.de
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