Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung
Keine Besserung für Versorgung neurologisch und seelisch kranker Menschen in Sicht
Der aktuell vorgelegte Referentenentwurf im KVV Versorgungsgesetzes geht auf wesentliche Versorgungsdefizite von Patienten mit Erkrankungen des ZNS nicht ein. Neurologische und psychiatrische Patienten aller Altersklassen benötigen dringend eine bessere ambulante Versorgung. „Lange Wartezeiten auf Behandlungstermine, insbesondere in außerstädtischen Regionen sind u. a. Folge einer seit Jahren verfehlten Bedarfsplanung sowie das Ergebnis von Fehlsteuerungen und falschen Anreizen in der aktuellen ambulanten neurologischen und psychiatrischen Versorgungsstruktur“, erklärt Dr. Frank Bergmann, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Neurologie und seelische Gesundheit. „Die Zunahme psychiatrischer Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen, weiter zunehmende psychische Belastungen und psychosomatische Beschwerden am Arbeitsplatz sowie der steigende neurologische und psychiatrische Behandlungsbedarf aufgrund der demographischen Veränderungen erfahren im neuen Versorgungsgesetz keine ausreichende Berücksichtigung“, kritisiert der niedergelassene Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie aus Aachen.
Die derzeitige Unter- und Fehlversorgung wird sich deshalb weiter zuspitzen. Patienten mit neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen warten schon jetzt zu lange auf eine fachspezifische Behandlung oder werden wegen enger Budgetierungen nicht in ausreichendem Umfang behandelt.
Versorgung intelligent vernetzen
„Erkrankungen des zentralen Nervensystems wie Schlaganfall, Parkinson und Demenz werden aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren dramatisch zunehmen“, warnt Bergmann. „Allein die Anzahl der Demenzkranken wird sich in den nächsten zwei Jahrzehnten von ein auf zwei Millionen verdoppeln.“ Hinzu kommt, dass viele der rund fünf Millionen Menschen, die in Deutschland jährlich an schweren psychischen Leiden erkranken, neben psychotherapeutischen Gesprächen meist umfassende psychiatrische Behandlung benötigen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Neurologie und Seelische Gesundheit fordert daher den Gesetzgeber auf, strukturelle Rahmenvorgaben zu initiieren, innerhalb derer die Versorgung der Patienten in neurologischen und psychiatrischen Behandlungspfaden intelligent vernetzt werden kann.
Wohnortnahe fachärztliche Versorgung besonders wichtig
Erkrankungen des Nervensystems werden die Menschen in einer alternden Gesellschaft in Deutschland in besonderer Weise belasten. Dafür muss dringend eine den Bedürfnissen angepasste Versorgungsstruktur geschaffen werden. „Dazu gehört neben dem Ausbau und der Verbesserung der ambulanten Pflege vor allem der Erhalt und die Förderung der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung durch Neurologen und Psychiater, eine bessere Terminkoordination, aber z. B. auch ein verbessertes Entlassungsmanagement nach stationärer Therapie sowie bessere Abstimmung und Koordination mit komplementären sozialpsychiatrischen Angeboten und psychotherapeutischen Leistungen“, fordert Bergmann. Die aktuellen im Gesetzgebungsverfahren vorgesehenen Regelungen werden den spezifischen Bedürfnissen von Patienten mit neurologischen bzw. psychiatrischen Erkrankungen in keiner Weise gerecht.
Ansprechpartner für die Presse:
BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT NEUROLOGIE & SEELISCHE GESUNDHEIT
Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft:
- BVDN (Berufsverband Deutscher Nervenärzte),
- BDN (Berufsverband Deutscher Neurologen)
- BVDP (Berufsverband deutscher Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie)
- BKJPP ( Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland)
- BPM (Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Deutschland e.V.)
- BDNC (Berufsverband deutscher Neurochirurgen e.V.)