ASV-Richtlinie zur Multiplen Sklerose in Kraft getreten
Die neu gestalteten Regelungen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) der Multiplen Sklerose sind gestern in Kraft getreten. Dies war bislang nur als ambulante Leistung im Krankenhaus nutzbar. Ab sofort können sich hieran auch niedergelassene Spezialistinnen und Spezialisten beteiligen oder eigene Fachteams gründen. Alle Teams müssen ihre Teilnahme an der ASV bei den erweiterten Landesausschüssen anzeigen. Klinikteams, die zu den genannten Indikationen bereits eine ambulante Behandlung im Krankenhaus anbieten, haben per gesetzlicher Übergangsregelung nun drei Jahre Zeit, sich neu zu bilden, um die Anforderungen der ASV-Richtlinie zu erfüllen und gegebenenfalls ambulante Kooperationspartner mit einzubeziehen.
Neu in der ASV Multiple Sklerose
Der Kreis der Anspruchsberechtigten umfasst Patientinnen und Patienten mit schweren Verlaufsformen der Multiplen Sklerose sowie weitere Erkrankungen mit Schädigungen an der Lipidhülle der Nervenfasern. Aufgenommen wurden zusätzliche Untersuchungen der Augen-, Harnblasen- und Herzfunktion sowie Schluckdiagnostik.
Ein ASV-Team muss neben einer Teamleitung aus Neurologinnen und Neurologen folgende weitere Fachrichtungen einbinden:
- Augenheilkunde
- Gynäkologie
- Innere Medizin und Kardiologie
- Labormedizin
- Radiologie
- Urologie
- sowie Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Ärztliche/r Psychotherapeut/in.
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, ist zusätzlich eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin – nach Möglichkeit mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie – zu benennen.
Weitergehende Informationen
Im Mitgliederbereich des BDN und BVDN finden Sie die Videoaufzeichnung der Infoveranstaltung von Dr. Klaus Gehring und Rechtanwalt Jörg Hohmann vom 14.06.2023, sowie die Folien und den Mustervertrag zur Gründung eines ASV-Teams. Weitere Informationsveranstaltungen zur Umsetzung und Antragsstellung sind geplant und werden zeitnah kommuniziert.
Weiterführende Informationen der KBV finden Sie unter diesem Link: KBV ASV-MS
Die Beschlussgrundlage des G-BA verlinken wir Ihnen ebenfalls: Beschlussgrundlage ASV-MS
>> Bei Rückfragen kontaktieren Sie gerne die Geschäftsstelle