Der Versorgungsbedarf bei Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen hat dramatisch zugenommen und dies mit erheblichen gesundheitsökonomischen Folgen. So haben etwa die Fehlzeiten aufgrund von psychischen Krankheiten seit 2000 um 90% zugenommen. Die hier notwendige krankheitsspezifische Zuwendungsmedizin ist und bleibt trotz moderater prozentualer Honorarerhöhungen unterfinanziert. Eine lediglich formale Aufwertung der Gespräche in nahezu allen Fachgebieten nach dem Gießkannenprinzip löst dieses Problem nicht.
Der Gesetzgeber hat diesen Bedarf erkannt und der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen im TSVG auferlegt, die Sprechende Medizin zu fördern, erklären die im SpiZ zusammengeschlossenen Verbände, Berufsverbände der Neurologen (BDN), der Kinder- und Jungendpsychiater (BKJPP), der Nervenärzte (BVDN), der Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (BVDP), der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM) und der Berufsverband der Ärztlichen Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker und der tiefenpsychologisch fundiert tätigen Ärztinnen und Ärzte (BÄP in der DGPT).
„Die aktuelle EBM-Änderung bewirkt eine Umverteilung in nahezu allen Fachgruppen mit nur minimaler Aufwertung spezifischer Gesprächsleistungen bei gleichzeitiger zum Teil massiver Abwertung der Grundpauschalen in den Fächern der sprechenden Medizin“, verdeutlicht der Präsident des SpiZ, Uwe Meier. Hier wurde in sämtlichen Leistungen bei allen Fachgruppen der Arztanteil erhöht. Steuerungseffekte, die zu einer spürbaren Verbesserung der Versorgung der Patienten führen, sind vor diesem Hintergrund kaum zu erwarten. Dem Willen des Gesetzgebers wurde hier allenfalls formal entsprochen.
„Die Chance einer punktgenauen Förderung spezifischer diagnostischer und therapeutischer Leistungen, von der die Patienten unmittelbar profitieren, ist nicht genutzt worden“, bekräftigt Sabine Köhler, Vorsitzende des BVDN.
Dies sei umso fataler, als es gerade die im SpiZ zusammengeschlossenen Facharztgruppen seien, die durch spezifische Intervention in Form von Gesprächen und Zuwendung den Hauptteil der Versorgung von Patienten mit psychischen Erkrankungen tragen. „Mit der EBM-Reform sollten die technischen Leistungen neu bewertet und die Leistungen der Sprechenden Medizin endlich höher bewertet werden“, beklagt Ingrid Möslein-Teising, Vorsitzende der BÄP in der DGPT.
„So wird die lediglich moderate Besserstellung mancher Gesprächsleistungen dadurch konterkariert, dass diese nicht zu 100% ausbezahlt werden bzw. die sogenannten Grundpauschalen erheblich abgesenkt werden. Dadurch werden Praxen mit hohem Patientenaufkommen (Versorgerpraxen) das Nachsehen haben, obwohl gerade diese unverhältnismäßig stark unter Bürokratie und Regressdrohungen leiden, erläutert Christa Roth-Sackenheim, Vorsitzende des BVDP.
„Ohne eine gezielte Förderung der zeitgebundenen Gesprächsleistungen zur Diagnostik, Behandlung und Therapieprüfung wird sich nichts an der angespannten Versorgungssituation neurologisch, psychiatrisch und psychosomatisch erkrankter Kinder und Erwachsener ändern“, konstatiert Irmgard Pfaffinger, Vorsitzende des BPM.
Mit Blick auf die Bedarfe der Menschen mit neurologischen, psychischen und psychosomatischen Erkrankungen müssen Anreize bereits intensiv zu Beginn der Erkrankungen gesetzt werden im Sinne einer gezielten Förderung spezifischer Gesprächsleistungen. Nur so lassen sich Chronifizierungen, längere und aufwändigere Behandlungen und Folgekosten reduzieren.
Die EBM-Reform unter dem Aspekt der Kostenneutralität ist kein geeignetes Mittel, das Versorgungsproblem von Patienten mit psychischen Erkrankungen zu lösen.
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SPiZ: Spizenverband
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Über den Spitzenverband ZNS
Der Spitzenverband ZNS (SpiZ) ist der Zusammenschluss der bedeutendsten fachärztlichen Berufsverbände auf dem Gebiet der ZNS-Versorgung: Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie und ärztlicher Psychotherapie. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gebündelt, um diese gegenüber der Politik, der Selbstverwaltung und der Öffentlichkeit zu vertreten.
Die aktuellen Mitgliedsverbände des SpiZ:
- Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN)
- Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN)
- Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP)
- Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM)
- Berufsverband ärztlicher Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker in der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (BÄP in der DGPT)
- Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP)
Durch seine Mitgliedsverbände vertritt der SpiZ die für die Versorgung von psychisch, psychosomatisch und neurologisch erkrankten Patienten relevanten Fachärzte und Fachärztinnen in Deutschland. Insgesamt werden 24.000 Fachärzte und Fachärztinnen der genannten Disziplinen durch den SpiZ vertreten.
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