Interview mit Dr. Frank Bergmann, Vorsitzender des Spitzenverbandes ZNS, zum KBV-Rahmenkonzept für die Versorgung von Patienten mit ZNS-Erkrankungen.
Die Versorgung von neurologischen und psychiatrischen Patienten verbessern soll ein Konzept, das die Vertragswerkstatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemeinsam mit den Berufsverbänden für Neurologie, Nervenheilkunde und Psychiatrie sowie mit psychotherapeutischen Verbänden (Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV), Berufsverband für Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Deutschlands (BPM)) erstellt hat.
Der Vertragsentwurf ist als Anlage zum Bundesmantelvertrag- Ärzte konzipiert. Die entsprechenden Leistungen werden auch im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nachvollzogen. Nun folgen Verhandlungen mit den Krankenkassen zur Umsetzung.
Was ist für eine bessere Versorgung von Patienten mit neurologischen und psychischen Erkrankungen notwendig?
Bergmann: Wir brauchen unter anderem eine bessere Vernetzung der bestehenden Angebote, aber auch zeitnahe Termine in der Akutversorgung.
Wie will das neue Versorgungskonzept das erreichen?
Bergmann: Durch eine verbesserte Zusammenarbeit von Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten wollen wir Wartezeiten auf Behandlungstermine und Therapieplätze verringern, stationäre Einweisungen vermieden, Arbeitsunfähigkeitszeiten reduzieren und einer Chronifizierung vorbeugen. Das sind hoch gesteckte Ziele, die wir nur dann erreichen können, wenn wir Versorgungsaufträge besser beschreiben und zum Beispiel, wie in unseren Überlegungen vorgesehen, eine klare und transparente Differenzierung vornehmen zwischen koordinierender und konsiliarischer Versorgung. Wichtig ist außerdem Kriterien für notwendige Akutinterventionen festzuschreiben, so genannte „red flags“.
Wie sind die Regeln für die Kooperation?
Bergmann: Eine transparente Aufgabenverteilung sowie eine strukturierte zeitnahe wechselseitige Kommunikation sind erforderlich, ferner Maßnahmen der Qualitätssicherung.
Die Ärzte und Psychotherapeuten, die an der Vereinbarung teilnehmen, müssen eine fächerübergreifende Kooperation gewährleisten. Wenn beispielsweise eine konsiliarische Vorstellung bei einem Neurologen, Psychiater oder Psychotherapeuten notwendig ist, erfolgt diese innerhalb eines noch festzulegenden Zeitraums. Das Recht auf freie Arztwahl bleibt unberührt. Der koordinierende Arzt oder Psychotherapeut ist zentraler Ansprechpartner für den Patienten und seine Angehörigen. Qualitätszirkel dienen der Verfestigung der Kooperation.
Wer kann an der Versorgung nach dem neuen Rahmenkonzept teilnehmen?
Bergmann: Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten können sich daran beteiligen.
Von Patientenseite kann teilnehmen, wer an Erkrankungen aus dem neurologischen und/oder psychiatrischen Fachgebiet (ICD-10 Gruppe G und F) leidet. Sowohl ICD-10-Diagnosen wie auch zusätzliche klinische Kriterien lösen definierte Versorgungsaufträge für die beteiligten Fachgruppen aus.
Wer steuert die Versorgung?
Das kann der Hausarzt, Facharzt oder der Psychotherapeut sein – laut dem Rahmenkonzept ist das von der Indikation, aber auch vom Schweregrad der jeweiligen Erkrankung des Patienten abhängig.
Interview mit Dr. Frank Bergmann zum KBV-Rahmenkonzept für die Versorgung von Patienten mit ZNS-Erkrankungen
Über den Spitzenverband ZNS
Der Spitzenverband ZNS (SpiZ) ist der Zusammenschluss der bedeutendsten fachärztlichen Berufsverbände auf dem Gebiet der ZNS-Versorgung: Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie und ärztlicher Psychotherapie. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gebündelt, um diese gegenüber der Politik, der Selbstverwaltung und der Öffentlichkeit zu vertreten.
Die aktuellen Mitgliedsverbände des SpiZ:
- Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN)
- Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN)
- Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP)
- Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM)
- Berufsverband ärztlicher Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker in der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (BÄP in der DGPT)
- Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP)
Durch seine Mitgliedsverbände vertritt der SpiZ die für die Versorgung von psychisch, psychosomatisch und neurologisch erkrankten Patienten relevanten Fachärzte und Fachärztinnen in Deutschland. Insgesamt werden 24.000 Fachärzte und Fachärztinnen der genannten Disziplinen durch den SpiZ vertreten.
Website SPiZ: spitzenverband-zns.org
Kontakt:
Spitzenverband ZNS (SpiZ)
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Tel +49 30 / 94878310
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