07.01.2019, Berlin | spiz

Patientensicherheit gefährdet — durch Reform der Psychotherapeutenausbildung

Der Spitzenverband ZNS lehnt den Referentenentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung mit Entschiedenheit ab. Der vorgelegte Entwurf ignoriert massiv die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte seit der Psychiatriereform in Deutschland.

Psychisch kranke Menschen werden mit diesem Gesetzentwurf in Bezug auf die Behandlungssicherheit schlechter gestellt als körperlich Erkrankte. Es werden mit dem Reformansatz keine Probleme gelöst, sondern neue geschaffen.

  • Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ lässt keinen Schluss auf die Grundausbildung des Psychotherapeuten zu und ist damit unscharf. Das fragmentierte Versorgungssystem wird damit noch unüberschaubarer für Patienten. Die Qualifikation ärztlicher Psychotherapeuten wird durch die neue Definition der Berufsbezeichnung im Gesetzentwurf implizit abgewertet, dabei stellt gerade die Qualifikation auch für körperliche Erkrankungen ein hohes Gut für die Qualität der Behandlung dar.
  • Die Verordnung von Medikamenten von medizinisch nicht umfassend ausgebildeten Psychotherapeuten stellt eine Gefahr für die Patienten dar. Ein Modellstudiengang Psychopharmakotherapie mit Befähigung zur Verordnung von Medikamenten kann die Kenntnisse, die ein Arzt von Beginn seines Medizinstudiums erlernt, nicht ausreichend vermitteln. Es reicht nicht, nur zu wissen, wie ein Psychopharmakon im Gehirn funktioniert, es hat nämlich auch Auswirkungen auf andere Organe, die man kennen muss, um Patienten nicht zu gefährden. Wir können den Modellstudiengang deshalb nur in schärfstem Maße ablehnen und davor warnen.

Ein Lösungsansatz muss in dem Ausbau der Kooperation zwischen den unterschiedlichen Berufsgruppen liegen. Bislang hat sich der Gesetzgeber leider trotz zahlreicher Gesprächsangebote nicht dazu bereitgefunden, die Neuregelung der Psychotherapeutenausbildung gemeinsam mit den beteiligten Berufsgruppen zu planen. Psychotherapie ist ein fundamentaler Kernbestandteil ärztlichen Selbstverständnisses, die praktische Ausbildung ist in medizinischen Einrichtungen angesiedelt. Mit dem Gesetzentwurf wird eine Planung ohne Beteiligung zentral Beteiligter versucht, weil es einfacher erscheinen mag, es nur mit einer Berufsgruppe zu planen. Wir sind in größter Sorge um die Versorgung psychisch kranker Menschen in Deutschland.

Weitere Informationen:

Über den Spitzenverband ZNS

Der Spitzenverband ZNS (SpiZ) ist der Zusammenschluss der bedeutendsten fachärztlichen Berufsverbände auf dem Gebiet der ZNS-Versorgung: Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie und ärztlicher Psychotherapie. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gebündelt, um diese gegenüber der Politik, der Selbstverwaltung und der Öffentlichkeit zu vertreten.
Die aktuellen Mitgliedsverbände des SpiZ:

  • Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN)
  • Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN)
  • Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP)
  • Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM)
  • Berufsverband ärztlicher Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker in der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (BÄP in der DGPT)
  • Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP)

Durch seine Mitgliedsverbände vertritt der SpiZ die für die Versorgung von psychisch, psychosomatisch und neurologisch erkrankten Patienten relevanten Fachärzte und Fachärztinnen in Deutschland. Insgesamt werden 24.000 Fachärzte und Fachärztinnen der genannten Disziplinen durch den SpiZ vertreten.
Website SPiZ: spitzenverband-zns.org

Kontakt:

Spitzenverband ZNS (SpiZ)
Geschäftsstelle
RA Bernhard Michatz
Geschäftsführer
Wulffstr. 8
12165 Berlin
Tel +49 30 / 94878310

bernhard.michatz@spitzenverband-zns.de

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