Coronabonus für MFA/nichtärztliches Personal in Arztpraxen
In den vergangenen zwei Jahren war es durch die gute, dezentral organisierte haus- und fachärztliche Versorgung in Deutschland möglich, Patienten mit größtmöglichem Schutz medizinisch zu versorgen.
Dies war und ist nur in Zusammenarbeit mit engagierten MitarbeiterInnen möglich. Insbesondere Test- und Impfkampagnen, sowie die weiteren Auffrischimpfungen der Bevölkerung, sind nur durch die Ermöglichung dieser Maßnahmen in den Haus- und Facharztpraxen flächendeckend durchsetzbar. Die MitarbeiterInnen in den Praxen stehen dabei an allervorderster Front.
Die Delegiertenversammlung des BVDN, welche sich am 19.03.2022 zu ihrer Frühjahrstagung traf, fordert die Politik auf, Voraussetzungen zur Zahlung eines Coronabonus an die in den Praxen tätigen MFAen und nichtärztliches Personal zu schaffen.