Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Terminservice-und Versorgunggesetz (TSVG)
Der Spitzenverband ZNS (SpiZ) ist der Zusammenschluss der großen fachärztlichen Berufsverbände auf dem Gebiet der ZNS-Versorgung.
Mitglieder sind der Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN), der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP), der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), der Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM), der Berufsverband deutscher Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (BVDP) und der Berufsverband ärztlicher Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker in der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT).
Die Beschäftigung des Gesetzgebers mit der neuropsychiatrischen Versorgung wird von uns ausdrücklich begrüßt. Die wachsende Bedeutung der Versorgung von Menschen mit neurologischen und psychischen Erkrankungen sowie die Weiterentwicklung insbesondere der ambulanten Versorgungsmöglichkeiten sind die Kerninteressen unserer Verbände und wir widmen uns diesen Themen seit Jahrzehnten.
Der Kabinettsentwurf des TSVG wird intensiv diskutiert, es sind zahlreiche Stellungnahmen der Beteiligten bereits veröffentlicht worden. Der Spitzenverband ZNS möchte im Folgenden lediglich auf die Themengebiete, die die Fachgruppen des Spitzenverbands im Besonderen betreffen, eingehen.