20.02.2020, spiz

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung

Vorbemerkung

Der Spitzenverband ZNS (SpiZ) ist der Zusammenschluss der bedeutendsten fachärztlichen Berufsverbände auf dem Gebiet der ZNS-Versorgung.

Mitglieder sind der Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN), der Berufsverband für Kinderund Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie in Deutschland (bkjpp), der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), der Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM), der Berufsverband Deutscher Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (BVDP) und der Berufsverband ärztlicher Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker und in der tiefenpsychologisch fundiert tätigen Ärztinnen und Ärzte in der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie BÄP in der DGPT).

Notfallversorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen

Die Verbände des Spitzenverbands ZNS begrüßen ausdrücklich den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung.

Herausforderung bei der notwendigen, umfassenden medizinisch-psychosozialen Versorgung in Integrierten Notfallzentren (INZ), aber auch aufsuchend im Rahmen des Bereitschaftsdienstes dar. Um eine Vernetzung der somatischen Einrichtungen mit der regional unterschiedlich ausgestalteten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung für alle Menschen zu fördern, regen wir an, die in § 123 Absatz 3 SGB V bereits genannten Ausnahmeregelungen zur Ausgestaltung der INZ entsprechend flexibel regional zu nutzen.

Die Landesausschüsse, welche nach § 123 SGB V, die Kliniken bestimmen sollen, an denen INZ eingerichtet werden, müssen entsprechend Beratung zu den praktikablen und regional bereits etablierten Erbringern psychiatrischer und psychosozialer Versorgung einholen. Sektorenübergreifende Versorgung kann durch die im Referentenentwurf beschriebene Festlegung der Betreiber des INZ (KV und Klinik) gelingen.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die fachliche Leitung des INZ bei der KV liegt. Durch im gesamten Bundesgebiet seit Jahrzehnten organisierten Bereitschaftsdienste für alle Patienten besteht hier fundierte Kenntnis zu der breit gefächerten somatischen, psychiatrischpsychotherapeutischen und psychosozialen Landschaft. Diese ist regional unterschiedlich ausgeprägt. Mittlerweile etablierte Portalpraxen können hier gut integriert werden. Begrüßenswert ist aus unserer Sicht zudem der Einbezug von Versorgern (§ 295 SGB V), die ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Verträge mit Krankenkassen schließen. Hier nennen wir für die Versorgung der Menschen mit psychischen Erkrankungen ausdrücklich die Psychiatrischen und Psychosomatischen Institutsambulanzen.

Für uns sind folgende Punkte wichtig:

  • Für eine indikationsgeleitete Einleitung von Interventionen und Versorgungsstrukturen und zur Vermeidung strukturimmanenter und institutionsfokussierter Versorgung ist eine Vergütungsregelung entsprechend der geforderten Qualitätsmerkmale unabhängig vom Leistungserbringer notwendig.
  • Alle an der Notfallversorgung beteiligten Ärzte müssen auch für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ausreichend und wiederkehrend geschult werden – vgl. Reanimationskurse. Die Versorgungslandschaft verändert sich und Hilfesysteme für psychisch Kranke sind im medizinischen Versorgungssystem oft nicht ausreichend bekannt.
  • Besonders die von uns versorgten Patienten sollten in ihrem Lebensumfeld versorgt werden. Für diese Versorgung ist fundierte Kenntnis des breit gefächerten vertragsärztlichen Versorgungssystems notwendig – gemäß dem Grundsatz „ambulant vor stationär“, da dies ressourcensparend ist. Hier ist die fachliche Leitung durch die KV plausibel.