Verhandlungen zur sektorgleichen Vergütung (Hybrid-DRG) gescheitert
Bis zum 31. März mussten sich die drei Parteien GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zur Einführung der speziellen sektorengleichenVergütung nach § 115f SBG V einigen. Dabei geht es um Leistungen des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen (AOP) nach § 115b, die bislang überwiegend stationär erfolgten. Die künftige spezielle sektorengleiche Vergütung sollte unabhängig davon gezahlt werden, ob der Eingriff ambulant oder stationär erfolgt. Die drei Orgäne der Selbstverwaltung hätten auf der Grundlage des Krankenhauspflegeentlastungsgesetz in einem kurzem Zeitraum bis zum o.g. Datum eine Einigung erzielen müssen.
Einigung gescheitert
Diese Verhandlungen erklärten die drei Verhandlungspartner kurz vor Erreichen der Frist per Brief an Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für gescheitert.
Da keine fristgerechte Einigung erreicht wurde, ist das BMG am Zug und kann laut Absatz 4 des o.g. Gesetzes-Paragrafen durch Rechtsverordnung die Vergütung und die in den Hybrid-DRG enthaltenen Leistungen bestimmen.
DKG: Fristen des Gesetzgebers zu knapp
Das Scheitern der Verhandlungen wurden vom DKG-Vorstandvorsitzenden bedauert. Er fügt an, man müsse aber auch feststellen, „dass der Gesetzgeber die Selbstverwaltung mit diesem Auftrag und seiner kurzen Fristsetzung sehr stark unter Druck gesetzt hat“. Die Einführung komplexer ambulanter Versorgung am Krankenhaus sei für die Kliniken ein extrem wichtiges Projekt, betont Gaß. Sie sei die Basis für eine grundlegende Weichenstellung der zukünftigen Versorgungsstrukturen.
„Deshalb sollte die eilig im Rahmen des Pflegepersonalentlastungsgesetzes verordnete Einführung von Hybrid-DRGs im § 115f SGB V nicht losgelöst von der großen Krankenhausfinanzierungsreform durchgepeitscht werden“, mahnt der DKG-Chef. Es müsse umgehend eine neue Rechtsgrundlage für Hybrid-DRG geschaffen werden. „Nur so kann dauerhaft das ambulante Potenzial der Krankenhäuser für die Versorgung der Patienten genutzt werden“, sagte Gaß.
KBV: Vertane Chance
KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen kommentierte die gescheiterten Verhandlungen mit „erneut [wurde] eine Chance vertan, die Ambulantisierung stationärer Leistungen, die eigentlich ambulant vorgenommen werden können, voranzutreiben“. Die DKG und der GKV-Spitzenverband hätten kein ernsthaftes Interesse gezeigt, bei der Frage zügig voranzukommen, kritisiert Gassen.
Man habe erwartet, „dass zumindest der GKV-Spitzenverband nicht einseitig die Interessen der Krankenhäuser im Blick hat“, ärgert sich der KBV-Chef. Vorschläge, wie die Belange beider Sektoren berücksichtigt werden könnten, seien nicht aufgegriffen worden. Die unterschiedlichen Positionen betrafen demnach sowohl Umfang und Zeitpunkt der Ambulantisierung als auch den Inhalt der sektorengleichen Fallpauschalen. Zudem sei die Höhe der Pauschalen ein weiterer Knackpunkt gewesen.
Der Vorschlag der Kassenärzte habe deutlich mehr Operationen aus verschiedenen Leistungsbereichen umfasst, die ab April mit den neuen Fallpauschalen hätten vergütet werden können, so die KBV. Die Vereinigung habe die Leistungen entsprechend der gesetzlichen Vorgabe – hohe Fallzahl im Krankenhaus, kurze Verweildauer und geringer klinischer Komplexitätsgrad – ausgewählt. Dagegen hätten die Kassen und die DKG „nur mit einem sehr eng begrenzten Leistungsspektrum im Sinne eines Pilotversuchs“ starten wollen.
Grundsätzlich hätten GKV und DKG darauf beharrt, die DRG-Systematik der Krankenhäuser beizubehalten, kritisiert Gassen. Jedoch könne man dem vertragsärztlichen Sektor die DRG „nicht einfach überstülpen“, so der KBV-Chef: „Wir brauchen eine Lösung, die beide Sektoren verbindet.“
Wir möchten Sie zu diesem Thema auf eine interessante Veranstaltung des Zentralinstituts hinweisen:
Spezial-Ausgabe von „Zi insights“ zur sektorenübergreifenden Vergütung nach § 115f SGB V > 11. Mai 2023
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sollten bis zum 31. März 2023 vereinbaren, für welche Leistungen aus dem Katalog des Ambulanten Operierens nach § 115b SGB V diese Vergütung geleistet wird. Die drei Selbstverwaltungspartner konnten keine Einigung erzielen. Zu groß sind die Unterschiede der Perspektiven auf eine erfolgreiche Ambulantisierung. Nun muss das Bundesministerium für Gesundheit per Rechtsverordnung die entsprechenden Leistungen und die dazugehörige Vergütung bestimmen.
Was ist eigentlich aus Sicht der Akteure, die diese Leistungen tatsächlich erbringen sollen, wichtig?
Diese Frage wird das Zi in einer Spezial-Ausgabe von „Zi insights“ am 11. Mai 2023 von 17 bis 18 Uhr mit PD Dr. Michael A. Weber (Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie, Präsident des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands) und PD Dr. Ralf Müller-Rath (Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Sportmedizin, 1. Vorsitzender des Berufsverbands für Arthroskopie e. V.) diskutieren. Hinzu kommt ein kurzer Impuls von Thomas Czihal (Stellv. Vorstandsvorsitzender des Zi) zur gesundheitsökonomischen Perspektive der Ambulantisierung.
Donnerstag, 11. Mai 2023
17 bis 18 Uhr
Per Zoom (mit Anmeldung) oder Youtube (ohne Anmeldung)
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Quellen: Thieme, Ärzteblatt
Foto von: https://unsplash.com/, Benjamin Child