ZNS-Ärzte sind Grundversorger!
Psychiater, Neurologen, Nervenärzte und Kinder- und Jugendpsychiater begrüßen den Beschluss der Großen Koalition, auch die Weiterbildung grundversorgender Fachärzte mit zunächst 1.000 Stellen bundesweit zu fördern.
„Dieses Stellenkontingent kann aber nur ein Anfang sein, und muss baldmöglich aufgestockt werden“, sagte der Vorsitzende des Spitzenverbandes ZNS (SPiZ), Dr. Frank Bergmann. Die genannten vier Facharztgruppen seien als Grundversorger die zentralen Ansprechpartner für Patienten mit psychiatrischen und neurologischen Erkrankungen. „Sie betreuen ihre Patienten umfassend – das bezieht auch das soziale und berufliche Umfeld und die enge Zusammenarbeit mit den Angehörigen ein“, so Bergmann. Der SPiZ sieht daher die Notwendigkeit, die ZNS-Fächer umfänglich in die Förderung der ambulanten Weiterbildung einzubeziehen, wie es das Versorgungsstärkungsgesetz jetzt für 1.000 Weiterbildungsstellen in der Facharztmedizin vorsieht.
Der SPiZ weist daraufhin, dass auch die Bedarfsplanungsrichtlinie (Fassung von Dezember 2014) Nervenärzte dezidiert zur „allgemeinen fachärztlichen Versorgung“ zählt. „Zur Arztgruppe der Nervenärzte gehören die Nervenärzte, Neurologen, Psychiater sowie Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie“, führt die Richtlinie danach aus (Abschnitt 4, §12, Absatz 2).
Ärztemangel in den ZNS-Fächern
Bergmann betonte, dass die ZNS-Fächer – und hier insbesondere die Psychiatrie – gravierende Nachwuchsprobleme haben. Das belegt unter anderem eine Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), wonach Kliniken 2009 knapp 14 Prozent ihrer ausgewiesenen Arztstellen für Psychiater nicht besetzen konnten (1). Das Deutsche Krankenhausinstitut schreibt in einer Studie zum Thema, die Psychiatrie sei „das Fachgebiet mit dem größten Ärztemangel überhaupt“ (2).
„Vor allem die ambulante und die Klinikversorgung in ländlichen Regionen, insbesondere in den neuen Bundesländern, sind gefährdet“, schreiben die Autoren der Publikation Psychiatrie 2020plus (3).
Immer mehr Patienten leiden unter ZNS-Erkrankungen
Parallel zu dem Nachwuchsmangel verschärft die demografische Entwicklung den Versorgungsengpass. „Bekanntlich nehmen viele neurologische und psychiatrische Erkrankungen mit dem Alter zu, unter anderen Schlaganfall und Parkinson und natürlich Demenz“, betont Bergmann. Aber auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie steigt laut dem SPiZ der Versorgungsdruck.
Facharztweiterbildung in Praxen fördern
Nachwuchssorgen und zunehmende Krankheitslast gefährden die Versorgung der Patienten. „Deswegen muss die Weiterbildung in den ZNS-Fächern attraktiver werden und auch auf die ambulante Versorgung vorbereiten“, so Bergmann. Der SPiZ drängt daher schon länger darauf, die Facharztweiterbildung in Praxen zu fördern. „Einen Teil der Weiterbildung in der Praxis zu absolvieren, kann für viele Nachwuchsmediziner ein wichtiger Grund sein, diese Weiterbildung überhaupt zu beginnen. Außerdem ist dies einer der wichtigsten Schritte, um junge Kollegen an eine Niederlassung heranzuführen. Junge Ärzte können so unbegründete Ängste vor der Gründung oder Übernahme einer Praxis abbauen“, erläuterte Bergmann. Leider sei dies im Augenblick oft nicht umsetzbar, weil die Praxen es sich nicht leisten könnten, einen Assistenten auszubilden, kritisierte er. Grund dafür sei, dass sich der Weiterbildungsassistent durch seine Versorgungsleistung – also die Patientenbetreuung – nicht refinanzieren könne.
„Es ist daher entscheidend wichtig, dass die Selbstverwaltungspartner die Psychiatrie, die Neurologie und die Kinder- und Jugendpsychiatrie als grundversorgende Facharztmedizin mit in die geplante Förderung der ambulanten Weiterbildung einbeziehen“, so Bergmanns Fazit.
Hintergrund
Union und SPD haben sich auf Änderungen im Entwurf des sogenannten GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes geeinigt. Danach will die Große Koalition die ambulante Weiterbildung ausbauen: Künftig sollen 7.500 Weiterbildungsstellen für werdende Hausärzte in Praxen und 1.000 Weiterbildungsstellen für „grundversorgende Fachärzte“ gefördert werden. Welche Fachgruppen Grundversorgung leisten, sollen die Vertragspartner – also Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen – selbst definieren.
- Schneider, Falkai, Maier, Psychiatrie 2020plus, Seite 68
- Blum, Löffert et al, Psychiatrie Barometer 2011, erschienen Januar 2012:
https://www.dki.de/sites/default/files/publikationen/psychbarometer_2011.pdf - Schneider, Falkai, Maier, Psychiatrie 2020plus, Seite 34